Bürgi-Willert-Stiftung

Merkblatt Kulturell (natürliche Personen)

* Förderbedingungen

  • Die Tätigkeit der Stiftung beschränkt sich auf das Gebiet der Stadt Bern sowie die geografisch angrenzenden Gemeinden, dies sind: Köniz, Neuenegg, Frauenkappelen, Wohlen, Bremgarten, Zollikofen, Ittigen, Ostermundigen, Muri.
  • Projekte, welche vor der jeweiligen Sitzung (Frühjahrssitzung 31. Mai / Herbstsitzung
    30. November) stattfinden, können nicht berücksichtigt werden.
  • Frühjahrssitzung: Einreichefrist 15. Februar (Eingang) des jeweiligen Jahres
  • Herbstsitzung: Einreichefrist 15. August (Eingang) des jeweiligen Jahres
  • Unterstützungsgesuche desselben Gesuchstellers können nur alle zwei Jahre berücksichtigt werden.
  • Die Stiftung übernimmt keine Defizitdeckungsbeiträge.

Gesuche können ab sofort nur noch online eingereicht werden. Sämtliche geforderten Angaben müssen ausgefüllt sein und die entsprechenden Dateien hochgeladen werden.

1. Persönliche Verhältnisse

  • Angaben Gesuchsteller/in (Adresse, Telefon, E-Mail-Adresse)
  • Geburtsdatum
  • Kontoangaben
  • Angaben allfälliger Kontaktperson/Vertretung

2. Anfrage / Ziel des Gesuchs

  • Durchführungsjahr- und Zeitraum
  • Bernbezug
  • Höhe des nachgesuchten Beitrages, einmalig oder ausnahmsweise mehrmalig
  • Kurzbeschrieb/Verwendungszweck des Beitrages

3. Folgende Dokumente sind hochzuladen:

  • Zusätzlicher detaillierter Projektbeschrieb bzw. Gesuchsbegründung
  • Lebenslauf: Ausbildung evtl. mit Abschluss, bisherige Arbeitstätigkeiten, Projekte
  • Allfällige Anfragen an andere Stellen (Zu- und Absagen)

4. Nach Gutheissung des Gesuches

  • Der Schlussbericht ist der Stiftung per E-Mail zu senden. (info@buergi-willert.ch)
  • Falls Ihr Projekt nicht zustande kommt oder verschoben werden muss, ist der ausbezahlte Betrag unverzüglich an unsere Stiftung (IBAN CH63 0839 7016 0202 9240 3 bei der DC Bank, lautend auf die Bürgi-Willert-Stiftung, 3011 Bern) zurückzuerstatten.