* Förderbedingungen
- Die Tätigkeit der Stiftung beschränkt sich auf das Gebiet der Stadt Bern sowie die geografisch angrenzenden Gemeinden, dies sind: Köniz, Neuenegg, Frauenkappelen, Wohlen, Bremgarten, Zollikofen, Ittigen, Ostermundigen, Muri.
- Projekte, welche vor der jeweiligen Sitzung (Frühjahrssitzung 31. Mai / Herbstsitzung
30. November) stattfinden, können nicht berücksichtigt werden. - Frühjahrssitzung: Einreichefrist 15. Februar (Eingang) des jeweiligen Jahres
- Herbstsitzung: Einreichefrist 15. August (Eingang) des jeweiligen Jahres
- Unterstützungsgesuche desselben Gesuchstellers können nur alle zwei Jahre berücksichtigt werden.
- Die Stiftung übernimmt keine Defizitdeckungsbeiträge.
Gesuche können ab sofort nur noch online eingereicht werden. Sämtliche geforderten Angaben müssen ausgefüllt sein und die entsprechenden Dateien hochgeladen werden.
1. Persönliche Verhältnisse
- Angaben Gesuchsteller/in (Adresse, Telefon, E-Mail-Adresse)
- Geburtsdatum
- Kontoangaben
- Angaben allfälliger Kontaktperson/Vertretung
2. Anfrage / Ziel des Gesuchs
- Durchführungsjahr- und Zeitraum
- Bernbezug
- Höhe des nachgesuchten Beitrages, einmalig oder ausnahmsweise mehrmalig
- Kurzbeschrieb/Verwendungszweck des Beitrages
3. Folgende Dokumente sind hochzuladen:
- Zusätzlicher detaillierter Projektbeschrieb bzw. Gesuchsbegründung
- Lebenslauf: Ausbildung evtl. mit Abschluss, bisherige Arbeitstätigkeiten, Projekte
- Allfällige Anfragen an andere Stellen (Zu- und Absagen)
4. Nach Gutheissung des Gesuches
- Der Schlussbericht ist der Stiftung per E-Mail zu senden. (info@buergi-willert.ch)
- Falls Ihr Projekt nicht zustande kommt oder verschoben werden muss, ist der ausbezahlte Betrag unverzüglich an unsere Stiftung (IBAN CH63 0839 7016 0202 9240 3 bei der DC Bank, lautend auf die Bürgi-Willert-Stiftung, 3011 Bern) zurückzuerstatten.