* Förderbedingungen
- Die Tätigkeit der Stiftung beschränkt sich auf das Gebiet der Stadt Bern sowie die geografisch angrenzenden Gemeinden, dies sind: Köniz, Neuenegg, Frauenkappelen, Wohlen, Bremgarten, Zollikofen, Ittigen, Ostermundigen, Muri.
- Frühjahrssitzung: Einreichefrist 15. Februar (Eingang) des jeweiligen Jahres
- Herbstsitzung: Einreichefrist 15. August (Eingang) des jeweiligen Jahres
Gesuche können ab sofort nur noch online eingereicht werden. Sämtliche geforderten Angaben müssen ausgefüllt sein und die entsprechenden Dateien hochgeladen werden.
1. Persönliche Verhältnisse
- Angaben Gesuchsteller/in (Adresse, Telefon, E-Mail-Adresse)
- Zivilrechtliche Verhältnisse: Staatsangehörigkeit, Heimatort, Zivilstand, Evtl. Kinder mit Altersangabe
- Beruf
- Kontoangaben
- Angaben allfälliger Kontaktperson/Vertretung
2. Anfrage / Ziel des Gesuchs
- Höhe des gewünschten Beitrages
- Verwendungszweck des Beitrages
- Angabe anderer Unterstützungsleistungen
3. Folgende Dokumente sind hochzuladen:
- Begleitschreiben
- Lebenslauf: Ausbildung evtl. mit Abschluss, bisherige Arbeitstätigkeiten
- Budget (kann auch online ausgefüllt werden), Vermögens- und Einkommensverhältnisse (Erwerbs- und Ersatzeinkommen) der gesuchstellenden Person, der Eltern und evtl. des Ehegatten
- Kopie der letzten Steuererklärung
- Kopien Stipendiengesuche, Ablehnung/Gutheissung derselben mit Begründung