Bürgi-Willert-Stiftung

Merkblätter

Die Bürgi-Willert-Stiftung erbringt auf Gesuch Unterstützungsleistungen im kulturellen und sozialen Bereich.

Voraussetzung für den Erfolg eines Gesuches ist insbesondere der Bern-Bezug. Der Destinatär oder die Organisation muss die vom Stiftungsrat definierten Auflagen von Wohnsitz, Ausbildungsplatz oder Austragungs-, Aufführungsort im geografisch abgegrenzten Tätigkeitsbereich der Stiftung erfüllen.

Die Tätigkeit der Stiftung beschränkt sich auf das Gebiet der Stadt Bern sowie die geografisch angrenzenden Gemeinden, und zwar: Köniz, Neuenegg, Frauenkappelen, Wohlen, Bremgarten, Zollikofen, Ittigen, Ostermundigen, Muri.

Stiftungsleistungen werden unter folgenden Voraussetzungen erbracht:

Stiftungsratssitzungen finden jeweils im Frühling und im Herbst statt. Die Gesuche für die Frühjahrssitzung müssen bis spätestens 15. Februar und die Gesuche für die Herbstsitzung bis spätestens 15. August bei der Stiftung eintreffen.

Es werden keine Defizitdeckungsbeiträge geleistet. Es werden somit nur Gesuche für die Unterstützung von kulturellen Anlässen gutgeheissen, sofern bei der Fällung des Entscheids anlässlich der Stiftungsratssitzung (Herbst- oder Frühjahrssitzung des Stiftungsrates) der Anlass noch nicht stattgefunden hat. Weiter werden bei den kulturellen Gesuchen die Unterstützungsgesuche desselben Gesuchstellers nur alle zwei Jahre in Erwägung gezogen.