Bürgi-Willert-Stiftung

Merkblatt Gesuche Sozial (Organisation)

* Förderbedingungen

  • Die Tätigkeit der Stiftung beschränkt sich auf das Gebiet der Stadt Bern sowie die geografisch angrenzenden Gemeinden, dies sind: Köniz, Neuenegg, Frauenkappelen, Wohlen, Bremgarten, Zollikofen, Ittigen, Ostermundigen, Muri.
  • Projekte, welche vor der jeweiligen Sitzung (Frühjahrssitzung 31. Mai / Herbstsitzung
    30. November) stattfinden, können nicht berücksichtigt werden.
  • Frühjahrssitzung: Einreichefrist 15. Februar (Eingang) des jeweiligen Jahres
  • Herbstsitzung: Einreichefrist 15. August (Eingang) des jeweiligen Jahres
  •  Die Stiftung übernimmt keine Defizitdeckungsbeiträge.

 


 

Gesuche können ab sofort nur noch online eingereicht werden. Sämtliche geforderten Angaben müssen ausgefüllt sein und die entsprechenden Dateien hochgeladen werden.

1. Darstellung der Gesuchstellenden Organisation

  • Angaben Gesuchsteller/in (Adresse, Telefon, E-Mail-Adresse)
  • Rechtsform
  • Zweck der Organisation
  • Kontoangaben
  •  Angaben allfälliger Kontaktperson/Vertretung

2. Anfrage / Ziel des Gesuchs

  • Durchführungsjahr
  • Bernbezug
  • Projektangaben
  • Kurzbeschrieb/Verwendungszweck
  • Höhe des gewünschten Beitrages

3. Folgende Dokumente sind hochzuladen:

  • zusätzlicher detaillierter Projektbeschrieb bzw. Gesuchsbegründung
  • Letzter Geschäftsbericht mit Erfolgsrechnung und Bilanz
  • Budget für das zu verfolgende Projekt
  • Allfällige Anfragen an andere Stellen (Zu- und Absagen)

4. Nach Gutheissung des Gesuches

  • Der Schlussbericht ist der Stiftung per E-Mail zu senden. (info@buergi-willert.ch)
  • Falls Ihr Projekt nicht zustande kommt oder verschoben werden muss, ist der ausbezahlte        Betrag unverzüglich an unsere Stiftung (IBAN CH63 0839 7016 0202 9240 3 bei der DC Bank, lautend auf die Bürgi-Willert-Stiftung, 3011 Bern) zurückzuerstatten.