Bürgi-Willert-Stiftung

Stiftungsurkunde

I. Bezeichnung

Die Stiftung trägt die Bezeichnung «Bürgi-Willert-Stiftung»

II. Zweck

Die Stiftung bezweckt:

  1. Erfüllung sozialer Aufgaben, insbesondere Unterstützung in Not geratener Betagter sowie sozial gefährdeter und sozial geschädigter Jugendlicher. Leistungen können auch an Organisationen ausgerichtet werden, welche sich mit diesen sozialen Aufgaben befassen.
  2. Förderung musischer Belange, insbesondere Ausrichtung von Leistungen zur Förderung des kulturellen Lebens in der Stadt Bern sowie zur Förderung junger Künstler.

Die Tätigkeit der Stiftung soll sich auf das Gebiet der Stadt Bern beschränken. Österreichische Staatsangehörige in der Schweiz, welche sich um Leistungen gemäss Ziffer 1 und 2 bewerben sind Schweizerbürgern gleichzustellen. Die Substanz des Stiftungsvermögens darf nicht verbraucht werden. Nur die Erträge des Stiftungsvermögens dürfen für die Verfolgung der Stiftungszwecke verwendet werden. Diese Mittel sollen grundsätzlich gleichmässig für die beiden unter Ziffer 1 und 2 hievor genannten Zwecke aufgewendet werden.

III. Sitz

Der Sitz der Stiftung befindet sich in Bern.

IV. Mittel

Der Stifter widmet der Stiftung ein Vermögen von CHF 10’000.—.

Er wird der Stiftung letztwillig weitere Zuwendungen machen, so dass die Stiftung ihre Aufgaben erfüllen kann.

V. Organe

Organe der Stiftung sind:

  1. Der Stiftungsrat
  2. Der Geschäftsführer
  3. Die Revisionsstelle

1. Der Stiftungsrat:

Er besteht aus mindestens drei Mitgliedern und besteht heute aus den nachgenannten Personen:

Link zu der Seite «Stiftungsrat»

Der Stiftungsrat ergänzt sich selber. Bei Ergänzungswahlen hat er darauf zu achten, dass Persönlichkeiten gewählt werden, welche mit der Zweckrichtung der Stiftung vertraut sind. Der Stiftungsrat bestimmt den Präsidenten aus seinen Mitgliedern. Der Stiftungsrat entscheidet endgültig in allen die Stiftung betreffenden Fragen, ebenso über die Verwaltung des Vermögens und die Verteilung der Unterstützungen. Der Stiftungsrat bezeichnet die zeichnungsberechtigten Personen und die Art der Zeichnung.

Er erlässt ein Reglement.

2. Der Geschäftsführer:

Als Geschäftsführer wurde vom Stiftungsrat ernannt:

Herr Georg Volz,
Fürsprecher, Notar und eidg.dipl. Steuerexperte,
Spitalgasse 4, 3001 Bern.

Diesem liegt die Verwaltung des Vermögens und die Vollziehung der Beschlüsse des Stiftungsrates ob.

Er nimmt an den Sitzungen des Stiftungsrates mit beratender Stimme teil.

3. Die Revisionsstelle:

Der Stiftungsrat wählt eine unabhängige, externe Revisionsstelle nach Massgabe der gesetzlichen Bestimmungen.

VI. Auflösung

Eine Fusion kann nur mit einer anderen wegen Gemeinnützigkeit oder mit ähnlicher Zweckrichtung von der Steuerpflicht befreiten juristischen Person mit Sitz in der Schweiz erfolgen. Im Falle einer Auflösung werden Gewinn und Kapital einer anderen wegen Gemeinnützigkeit oder mit ähnlicher Zweckrichtung steuerbefreiten juristischen Person mit Sitz in der Schweiz zugewendet.

———————

Die Stiftungsurkunde datiert vom 25. Juni 1976.
An der Sitzung des Stiftungsrats vom 10. April 2008 beschloss der Stiftungsrat der Stiftungsaufsicht zu beantragen, die Stiftungsurkunde abzuändern bzw. zu ergänzen.20