Skip to content
Merkblatt für Gesuche von Organisationen
1. Darstellung der gesuchsstellenden Organisation
- Name, Adresse und Organe
- Rechtsform
- Begründungsakt (Statuten etc.)
- Zweck der Organisation
- Letzte Geschäftsberichte, Erfolgsrechnung mit Bilanz und Budget
2. Begründung des Gesuchs
- Höhe des gewünschten Beitrages; einmalig oder ausnahmsweise mehrmalig
- Verwendungszweck
- Budget für das zu verfolgende Projekt
- Angaben anderer Stellen, die um Unterstützung angegangen wurden; allfällige Zu- bzw. Absagen
- Bezug der Stadt Bern der gesuchstellenden Organisation bzw. des zu fördernden Werkes
3. Fristen
- Frühjahrssitzung: Einreichefrist (Eingang Gesuch) 15. Februar des jeweiligen Jahres
- Herbstsitzung: Einreichefrist (Eingang Gesuch) 15. August des jeweiligen Jahres
4. Einzureichende Anzahl Gesuche
- Gesuche sind vorzugsweise sechsfach, mindestens aber zweifach einzureichen.
- Es ist in jedem Fall ein Einzahlungsschein beizulegen.